Wie werde ich Handballschiedsrichter?

Die Voraussetzungen um Handballschiedsrichter zu werden richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der einzelnen Landesverbände. Das bedeutet, dass die Bestandteile einer Ausbildung zum Handballschiedsrichter zwischen den Bundesländern durchaus differieren können. In ihrer Gesamtheit orientieren sie sich jedoch am „Rahmenplan zur Schiedsrichtergrundausbildung im Deutschen Handballbund.“ So ist gewährleistet, dass in Deutschland eine einheitliche Ausbildung von Handballschiedsrichterinnnen und Handballschiedsrichtern erfolgt.

Sie erhalten auf unseren Seiten eine Übersicht über die Inhalte dieses Rahmenplans. Für Detailfragen möchten wir Sie bitten sich an Ihren zuständigen Landesverband zu wenden. 
Die Ansprechpartner der einzelnen Landesverbände finden Sie auf der Webseite des Deutschen Handballbundes.

Zulassungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als Handballschiedsrichter ist das Absolvieren und Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung sowie das Vorliegen eines entsprechenden Mindestalters.

14 Jahre – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist die Ausbildung zur Schiedsrichterin und zum Schiedsrichter möglich, der Einsatz erfolgt dann überwiegend bei Jugendspielen.

18 Jahre – ab diesem Zeitpunkt ist der Einsatz in allen Altersklassen möglich. Die Höhe der jeweiligen Spielklasse richtet sich in der Regel nach der Kaderzugehörigkeit der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter.

Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in mehreren Unterrichtseinheiten, die angepasste Praxissegmente beinhalten und sich am Rahmenausbildungsplan des Deutschen Handballbundes orientieren. Vorzugsweise besteht die Ausbildung aus 8 – 10 Unterrichtseinheiten, mit einer Dauer von jeweils 120 Minuten.

Prüfung
Die theoretische Prüfung erfolgt als Regelüberprüfung nach einem einheitlichen Fragenkatalog der Internationalen Handballföderation, dem sogenannten IHF Fragenkatalog (Dowloadbereich). Das Bestehen und die Zulassung zur praktischen Prüfung werden durch das Ablegen eines Regeltests (Online Regeltestes) und dem Erreichen der geforderten Mindestpunktzahl nachgewiesen. Die Festlegung der erforderlichen Mindestpunktzahl erfolgt durch den zuständigen Landesverband. Nach dem Ablegen der theoretischen Prüfung findet eine praktische Erprobung statt, im Anschluss daran erfolgt die praktische Prüfung. Nach dem Bestehen dieser praktischen Prüfung erhalten die Schiedsrichter die Zulassung zum allgemeinen Spielbetrieb, verbunden mit der Ausstellung des Schiedsrichterausweises.

Hinweis: Ab einer bestimmten Kaderzugehörigkeit erfolgt auch die Überprüfung der individuellen Fitness durch entsprechende sportliche Tests. Bei den „Anfängerlehrgängen" ist dies jedoch nicht der Fall.

Hinweise und Wissenswertes
Wer anstrebt auch einmal in höheren Spielklassen als Schiedsrichter tätig zu werden, sollte beachten, dass ab einer bestimmten Ebene nur noch Schiedsrichterpaare eingesetzt werden. Es ist demzufolge ratsam sich bereits im Vorfeld im eigenen Verein oder Umfeld umzusehen, ob eventuell potentielle Gespannpartnerinnen oder -partner Interesse am „Job“ des Handballschiedsrichters haben. Sollte diese Suche erst einmal nicht erfolgversprechend verlaufen, tut das der Sache jedoch keinen Abbruch. In der Regel lernen sich bereits bei den Lehrgängen oder aber in den ersten aktiven Jahren viele Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter kennen, sodass auch hier häufig und schnell Schiedsrichterpaare zusammenfinden.

Nach Maßgabe des Deutschen Handballbundes und der Verbände berechtigt der Schiedsrichterausweis zum freien Eintritt zu den Handballspielen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das bedeutet, dass bereits Schiedsrichter-Neulinge mit ihrem Ausweis freien Eintritt zu allen Spielen haben, die im Zuständigkeitsbereich ihres Landesverbandes liegen. Schiedsrichter sind zudem grundsätzlich befugt, als Sekretär oder Zeitnehmer tätig zu sein

Was verdienen Handballschiedsrichter?
Der Verdienst von Schiedsrichtern nennt sich Spielleitungsentschädigung und richtet sich nach den Bestimmungen der einzelnen Landesverbände sowie des Deutschen Handballbundes. Schiedsrichter-Neulinge starten in der Regel in unteren Spielklassen, dort liegt die Höhe der Spielleitungsentschädigung für gewöhnlich bei 10 € pro Schiedsrichter und Spiel. Hinzu kommt die Erstattung der Reisekosten. Die höchste Spielklasse eines Landesverbandes ist die Oberliga, hier liegen die Sätze in der Regel zwischen 40 – 70 € pro Schiedsrichter und Spiel. Selbstverständlich werden auch hier die Reisekosten erstattet.

Quelle: https://handballsr.de/de/

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